In Deutschland verfügen Polizei und Staatsanwaltschaft über einen bestimmten finanziellen Rahmen und haben sich an viele interne Vorschriften und Verfahrensweisen zu halten. Diese gesetzmäßige Dingbarkeit ist für den Regelfall ausreichend. Betrachtet man jedoch die andere Seite, verhindern diese Voraussetzungen manchmal eine schnelle Aufklärung bestimmter Sachverhalte. An dieser Stelle greift die private Observation ein. Diese besticht mit dem Vorteil, dass die Ermittler wesentlich flexibler in der Ausführung sind und sich nicht an zeitliche und finanzielle Rahmen halten müssen.
Im Privat- und Zivilrecht gibt es keine staatliche Ermittlungsinstanz. Deshalb arbeiten unsere Ermittler im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Anwälten als Rechtshelfer. Aufgrund unserer Sachkompetenz können neue Informationen und Beweise beschaffen werden, die zur Klärung von Sachverhalten und rechtlichen Auseinandersetzungen hinzugezogen werden können. Schon durch reines Beobachten kann man an eine Menge Fakten kommen. In einem Sicherheitsdienst findet die Beobachtung als “Observation” ebenfalls häufig Anwendung. Sie kann als teilnehmende Beobachtung gestaltet werden oder unbemerkt bleiben. Darüber, wie die Observation aussehen wird, entscheidet jeder Einzelfall neu. Die Sicherheit unserer Auftraggeber steht dabei immer im Vordergrund. Auf unsere Diskretion können Sie sich stets verlassen.